Vodafone GigaGarantie mit fragwürdigen Garantiebedingungen

Wer als Vodafone Kunde (Vertrag und CallYa) sich die aktuelle Mein Vodafone App für Android, oder iOS installiert und darüber einen Netzfehler meldet, der bekommt 90 Gigabyte bis zum nächsten Tag um 24 Uhr. Soweit klingt das ja gut und schön, wenn da nicht diese doch etwas fragwürdigen Garantiebedingungen wären.

Vodafone GigaGarantie

Man darf das Zusatzvolumen nicht für einen Hotspot nutzen und was ja vollkommen verständlich ist, nicht zum Streaming „illegaler“ Inhalte verwenden. Zusätzlich darf aber auch nicht signifikant (10-fach) vom bisherigen Nutzungsverhalten abweichen.

Illegaler Content ist klar und hier machen wir einen Hacken dran. Aber signifikant und ausgehend vom 10 fachen des bisherigen Nutzungsverhalten? Also mal ehrlich liebe Vodafone, wenn wir mal von eurem Red S Tarif ausgehen, dann bekommt man für echt happige 26,99€ doch nur lächerliche 1 GB an Datenvolumen im Monat.

Sollte jetzt ein Kunde 10 GB anstatt der 1 GB von seiner geschenkten 90 GB verbrauchen, dann drosselt ihr den auf 32 kbit/s? also Steinzeitinternetgeschwindigkeit? Ehrlich?

Zum nachlesen hier die gesamten Bedingungen der GigaGarantie

  1. Die Garantie gilt für Vodafone-Kunden mit privatem Mobilfunkvertrag für den Zeitraum
    20.Oktober 2016 bis 31.März 2017. Zur Inanspruchnahme der GigaGarantie ist der vorherige Download der MeinVodafone-App auf das Smartphone notwendig. Die Installation der entsprechenden MeinVodafone-App-Version ist auf Geräte mit den Betriebssystemen iOS ab 8 und Android ab 4.1 beschränkt.
  2. Die Garantieleistung umfasst die Zurverfügungstellung eines Datenvolumens von 90GB bis maximal zum nächsten Tag 24 Uhr ab dem Zeitpunkt des Kunden-Feedbacks über die MeinVodafone-App, wenn die unten genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Garantieleistung kann nur einmal innerhalb von 30 Tagen in Anspruch genommen werden. Sobald das Datenvolumen von 90GB sowie das vertraglich vereinbarte Inklusivvolumen des jeweiligen Tarifs verbraucht ist, drosselt Vodafone die Bandbreite auf eine geringere Übertragungsgeschwindigkeit. Die geringere Geschwindigkeit von 32 kbit/s entspricht den vereinbarten Regelungen des bestehenden Vertrages.
  3. Die Garantieleistung wird von Vodafone ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt. Dies berührt aber nicht die Kostenpflichtigkeit der vereinbarten Leistung innerhalb des bestehenden Vertrages.
  4. Bei Laufzeitverträgen wird dem Kunden über die MeinVodafone-App mitgeteilt, sobald das Datenvolumen in Höhe von 90 GB freigeschaltet wurde. Bei Prepaid-Verträgen erfolgt eine Benachrichtigung sowohl per SMS als auch über die MeinVodafone-App.

II. Inanspruchnahme der Garantieleistung

  1. Um die Garantieleistung in Anspruch nehmen zu können, schickt der Kunde sein Feedback über die MeinVodafone-App an Vodafone. Hierfür ist es wichtig, dass der Kunde dem in der MeinVodafone-App unter dem Menüpunkt „Netz“ und dem Untermenü „GigaGarantie“ beschriebenen Prozess folgt und die dort gestellten Fragen beantwortet. Diese Funktion steht nur im Inland zur Verfügung.
  2. Um im Störungsfall die Performance des Vodafone-Netzes beim Kunden vor Ort anhand der Vodafone-eigenen Netzwerksysteme überprüfen zu können und das Vodafone-Netz für den Kunden zu verbessern, wird Vodafone personalisierte Informationen zur Netzabdeckung und zur Qualität der Datenverbindungen des Kunden der letzten 4 Wochen ab dem Zeitpunkt des Feedbackversands auswerten.

III. Garantieausschluss

  1. Bei folgendem Missbrauch erlischt der Garantieanspruch: Nutzung des Datenvolumen als Hotspot oder für Streaming auf illegalen Webseiten und wenn das Nutzungsverhalten signifikant (10-fach) vom bisherigen Nutzungsverhalten abweicht.
  2. Die Garantie gilt nicht bei Unglücksfällen, Naturkatastrophen und anderen Ursachen, die von Vodafone weder kontrollierbar noch vorhersehbar sind, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Blitzschlag, Wasser, Feuer, Aufruhr und unzulängliche Lüftungs- und Klimaverhältnisse.

IV. Schadensersatz

Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche nicht begründet. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, insbesondere in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

V. Sonstiges

Es gilt deutsches Recht. Sollten sich Bestimmungen dieser Garantiebedingungen als ungültig erweisen, so berührt die die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die ungültige Regelung in einem solchen Fall durch eine wirksame Regelung ersetzt wird, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahe kommt.

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