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Ein Schlag gegen die Drossel von Kabel Deutschland

Das Landgericht München hat einer Klage (37 O 1267/14) der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) gegen Kabel Deutschland Recht gegeben. Internet Provider wie Kabel Deutschland müssen deutlicher auf Drosselungen hinweisen, wenn sie ihre Tarife als Flatrates mit Highspeed-Download mit bis zu 100 MBit/s bewerben.

Die Münchner Richter sehen in den Werbeversprechen von Kabel Deutschland eine irreführende Werbung, die unter Androhung einer Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro zu unterlassen sind. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem „Kunden kann schließlich nicht zugemutet werden, bei einer beworbenen Flatrate zu überlegen bzw. prüfen zu müssen, ob eine bestimmte Datenmenge erreicht ist.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Kabel Deutschland will das Urteil prüfen und gegebenenfalls Berufung einlegen. Ich kann nur im für alle Kunden hoffen, das diese unnötige und vor allem nicht verständliche Drossellei ein Ende hat. 

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